Das Steueramt informiert:
Grundsteuerreform
Falls der Wunsch besteht, können Sie gern unter folgender Rufnummer oder E-Mail Adresse ein SEPA-Basislastschriftmandat anfordern.
Anzeigepflichten beim Finanzamt
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Grundsteuerreform eine Anzeigepflicht eingeführt wurde, die ab dem Jahr 2022 gilt.
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, etwa Veränderungen am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, am Gebäude oder der Nutzung, müssen durch den jeweiligen Grundstückseigentümer beim Finanzamt angezeigt werden.
Eine Anzeigepflicht besteht z. B., wenn ein bisher unbebautes Grundstück nach dem 1. Januar 2022 bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft werden.
Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die im Laufe der Kalenderjahre 2022 und 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 beim Finanzamt anzuzeigen.
Nähere Informationen finden Sie unter der Internetadresse:
https://www.finanzamt.sachsen.de/anzeigepflichten-12218.html.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das für unser Gemeindegebiet zuständige Finanzamt Mittweida, Robert-Koch-Str. 17, 09648 Mittweida bzw. telefonisch unter 03727 / 987-400.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 05.05.2025 entfällt mangels erforderlichen Beratungsbedarfs.
Di, 29. April 2025
Nähere Infos erhalten Sie unter:https://claussnitz.ris.kommune-aktiv.de
Stellenausschreibung des Heimat- und Verkehrsvereines "Rochlitzer Muldental" e.V.
Do, 17. April 2025
als Projektmanager "Geoportal Porphyrhaus" (m/w/d) 25 Stunden/Woche Nähere Infos entnehmen Sie ...