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Herzlich willkommen   in Claußnitz!

Hier finden Sie alle Neuigkeiten und Infos.

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Das Steueramt informiert:

Grundsteuerreform

Die Ihnen zuletzt zugegangenen Grundsteuerbescheide enthielten möglicherweise Angaben zu Fälligkeiten für Folgejahre.

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025.

Ab 2025 sind keine Zahlungen mehr zu leisten, welche sich auf Grundsteuerbescheide von 2024 oder früher beziehen. Diese Bescheide werden gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben. Seitens der Gemeindeverwaltung Claußnitz ergeht hier kein gesonderter Aufhebungsbescheid

Sofern für Ihr Grundstück Grundsteuern auch ab 2025 festzusetzen sind, erhalten Sie in jedem Falle einen neuen Grundabgabenbescheid samt neuer Zahlungsaufforderung.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte per 31.12.2024.

Liegt uns für Ihr Grundstück bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird dieses grundsätzlich auch für Abbuchungen ab 2025 verwendet. Aus rechtlichen und / oder technischen Gründen kann jedoch in Einzelfällen eine erneute Mandatserteilung erforderlich sein. Bitte prüfen Sie den neuen Grundsteuerbescheid auch dahingehend.

Diese Informationen stehen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.

Für Fragen zur Berechnung der Grundsteuerwerte steht Ihnen die dafür eingerichtete Hotline des Finanzamtes Mittweida zur Verfügung: 03727 / 987-400.

Bitte beachten Sie auch den vom Staatsministerium der Finanzen veröffentlichten Informationsflyer zur neuen Grundsteuer. Diesen finden Sie auf unserer Website www.claussnitz.de unter „Verwaltung“, „Formulare“.

Anzeigepflichten beim Finanzamt

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Grundsteuerreform eine Anzeigepflicht eingeführt wurde, die ab dem Jahr 2022 gilt.

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, etwa Veränderungen am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, am Gebäude oder der Nutzung, müssen durch den jeweiligen Grundstückseigentümer beim Finanzamt angezeigt werden. 

Eine Anzeigepflicht besteht z. B., wenn ein bisher unbebautes Grundstück nach dem 1. Januar 2022 bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft werden.

Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die im Laufe der Kalenderjahre 2022 und 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 beim Finanzamt anzuzeigen.

Nähere Informationen finden Sie unter der Internetadresse:
https://www.finanzamt.sachsen.de/anzeigepflichten-12218.html.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das für unser Gemeindegebiet zuständige Finanzamt Mittweida, Robert-Koch-Str. 17, 09648 Mittweida bzw. telefonisch unter 03727 / 987-400.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Claußnitz
Mi, 11. Dezember 2024

Downloads

Weitere Meldungen

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 10.03.2025 19:00 Uhr im Gemeindezentrum

Nähere Infos erhalten Sie unter:https://claussnitz.ris.kommune-aktiv.de

Informationsabende "Werden Sie Pflegeeltern"

in den Gebäuden des Landratsamtes Mittelsachsen zu folgenden Terminen: 28.01.2025, 17:00 Uhr, ...