Das Steueramt informiert: Erinnerung: Anzeigepflichten beim Finanzamt
Das Steueramt informiert:
Erinnerung: Anzeigepflichten beim Finanzamt
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Anzeigepflicht eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt. Wir möchten Sie auf diese Pflicht hinweisen und Ihnen die wichtigsten Informationen dazu bereitstellen.
Wann muss eine Anzeige erfolgen?
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die Einfluss auf die Besteuerung haben könnten, müssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer dem zuständigen Finanzamt umgehend angezeigt werden. Dies betrifft insbesondere:
Änderungen an Grundstücken, z. B. wenn ein bisher unbebautes Grundstück bebaut wird,
Abriss eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils,
Änderung der Nutzung eines Gebäudes, z. B. wenn ein ursprünglich zu Wohnzwecken genutztes Gebäude künftig geschäftlich genutzt wird,
Kauf oder Verkauf von Flächen oder Teilflächen eines Grundstücks.
Diese Anzeigepflichten gelten grundsätzlich für alle genannten Änderungen, die nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind.
Wo finde ich weitere Informationen?
Details zu den Anzeigepflichten und zum Ablauf der Anzeige finden Sie auf der Webseite des Finanzamts:
https://www.finanzamt.sachsen.de/anzeigepflichten-12218.html.
Für konkrete Rückfragen steht Ihnen das für unser Gemeindegebiet zuständige Finanzamt Mittweida, Robert-Koch-Str. 17, 09648 Mittweida zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie die Behörde hierzu am besten über die eigens für die Grundsteuer eingerichtete Hotline: 03727 / 987-400.
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