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Versand der Grundsteuerbescheide 2025 / Hinweise zum Widerspruchsverfahren

In der Sitzung des Gemeinderats vom 10.02.2025 hat dieser die Grundsteuer-Hebesätze für 2025 festgelegt. Demnach beträgt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) der Hebesatz 330%, für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) liegt er bei 430%.

Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden ab Mitte April an die Eigentümer versandt. Diese Bescheide basieren auf Grundsteuerwerten und -Messbeträgen, die vom Finanzamt ermittelt wurden. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Grundsteuer nach diesen Werten festzusetzen und zu erheben.

Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen Ihren Bescheid einzulegen. 

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid wird zunächst von der Gemeindeverwaltung Claußnitz geprüft. Ist aus den folgend genannten Gründen keine Abhilfe möglich, muss der Widerspruch an das Landratsamt Mittelsachsen zur Entscheidung weitergeleitet werden. Die Bearbeitung dort ist kostenpflichtig. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können diese Kosten demjenigen auferlegt werden, der den Widerspruch eingelegt hat. Prüfen Sie daher bitte genau, ob ein berechtigter Grund für einen Widerspruch vorliegt:

Grundsteuerwerte und -Messbeträge: Wenn Sie mit dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert und/oder -Messbetrag nicht einverstanden sind, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeindeverwaltung Claußnitz nicht zielführend und würde abgelehnt werden. Diese Werte können ausschließlich mittels Einspruchs beim zuständigen Finanzamt angegriffen werden. Falls Sie der Ansicht sind, dass Sie zu Unrecht als Steuerschuldner eingetragen wurden, können Sie beim Finanzamt eine Überprüfung der Zurechnung beantragen. Sollten die Einspruchsfristen beim Finanzamt bereits abgelaufen sein, besteht die Möglichkeit, dort einen Antrag auf "fehlerbeseitigende Wert- und ggf. Zurechnungsfortschreibung" zu stellen.

Einspruchsentscheidung ausstehend: Wenn Sie bereits Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwert- und/oder Messbetragsbescheid eingelegt haben, dort aber noch keine Entscheidung getroffen wurde, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde nicht sinnvoll. Die Grundsteuer muss zunächst durch die Gemeindeverwaltung Claußnitz festgesetzt und erhoben werden. Falls das Finanzamt später eine Änderung vornimmt, wird die Steuer entsprechend angepasst. Zu viel gezahlte Beträge erhalten Sie dann von uns umgehend zurück.

Was können Sie tun, wenn Sie unsicher sind?

Für Fragen zur Berechnung der Besteuerungsgrundlagen steht Ihnen die vom Finanzamt Mittweida eigens zur Grundsteuerreform eingerichtete Hotline unter Tel. 03727 987-400 zur Verfügung. Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeindeverwaltung Claußnitz und zur Zahlung finden Sie die Kontaktdaten oben rechts im betreffenden Bescheid abgedruckt. Falls Sie eine unabhängige Beratung wünschen, empfehlen wir, sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden. 

Auch wenn ein Widerspruch eingelegt wird, bleiben die Zahlungsfristen unverändert.
Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen und Hinweise auf der Rückseite des Bescheids.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

-Steueramt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Claußnitz
Do, 13. März 2025

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