Grundsteuerreform – Bescheidversand 2025
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Hebesätze für 2025 am 10.02.2025 durch den Gemeinderat festgelegt. Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide ist für April 2025 vorgesehen.
Die erste und zweite Rate werden demzufolge in diesem Jahr gemeinsam bis zum 15. Mai fällig. Weitere Raten sind regulär zum 15. August und 15. November zu zahlen. Liegt uns zum Grundstück ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der Einzug der ersten beiden Raten ebenso zum 15. Mai erfolgen. Diese Regelung gilt nur für Grundstücke, bei denen die Steuer normalerweise in vier Raten fällig ist.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie den neuen Bescheid erhalten haben. Zahlungen, die vorher eingehen, können nicht zugeordnet werden und würden zurückerstattet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Steueramt
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