Das Steueramt informiert:
Die Ihnen zuletzt zugegangenen Grundsteuerbescheide enthielten möglicherweise Angaben zu Fälligkeiten für Folgejahre.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025.
Ab 2025 sind keine Zahlungen mehr zu leisten, welche sich auf Grundsteuerbescheide für 2024 oder früher beziehen. Diese Bescheide werden gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben. Seitens der Gemeindeverwaltung Claußnitz ergeht hier kein gesonderter Aufhebungsbescheid.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte per 31.12.2024.
Sofern für Ihr Grundstück Grundsteuern für 2025 festzusetzen sind, erhalten Sie in jedem Falle einen neuen Grundabgabenbescheid samt neuer Zahlungsaufforderung.
Diese Informationen stehen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.
Für Fragen zur Berechnung der Grundsteuerwerte steht Ihnen die dafür eingerichtete Hotline des Finanzamtes Mittweida zur Verfügung: 03727 / 987-400.
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